Allgemeine Geschäftsbedingungen Active Trade GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Änderungen dieser Bedingungen, Zusicherungen und Nebenabreden sind für Active Trade GmbH nur verbindlich, wenn sie von Active Trade GmbH schriftlich bestätigt wurden. Mit dem Erteilen einer Bestellung anerkennt der Besteller die Active Trade GmbH Geschäftsbedingungen.

2. Angebote

Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Active Trade GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

3. Preise und Zahlungen

Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise bzw. bei Reparaturen der zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags gültige Ansatz. Active Trade GmbH behält sich Preisanpassungen und Änderung der Rabattsätze infolge Änderung der Marktverhältnisse vor.
Die Zahlung hat nach 10 Tagen netto zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.

4. Lieferung

Die Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, und zwar auch bei Franko Lieferungen. Die Art des Versandes erfolgt nach Wahl von Active Trade GmbH. Porto, post- und bahnmässige Verpackung sowie Expressgebühren werden dem Käufer zu Selbstkosten verrechnet. Teillieferungen sind zulässig.
Die angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug eines Lieferanten, Massnahmen oder Verfügungen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Active Trade GmbH von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist. Terminüberschreitungen geben dem Käufer keinen Grund zu Vertragsrücktritt oder Schadenersatzansprüchen.
Active Trade GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertag eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den Active Trade GmbH zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt.

5. Mängelrügen und Beanstandungen

Mängelrügen äusserlicher Art werden nur innerhalb von drei Tagen nach Eingang unserer Sendung berücksichtigt. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Sendung schriftlich mitzuteilen.

6. Gewährleistung, Garantie

Für Handelsware gewährleistet Active Trade GmbH die von ihren Lieferanten zugesicherten Eigenschaften im Sinne der Angaben und Empfehlungen in der jüngsten Ausgabe des Active Trade GmbH-Kataloges oder der Active Trade GmbH-Prospekte. Sofern die gelieferten Produkte mit Herstellungs- oder Materialfehlern behaftet sind, die den Wert oder die Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigen, wird Active Trade GmbH den Mangel nach Wahl des Käufers durch Nachbesserung oder Ersatz beheben. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
Wenn Active Trade GmbH zu Fragen der Konstruktion und/oder Montage Stellung nimmt, stützt Active Trade GmbH sich auf die Angaben des Auftraggebers. Active Trade GmbH-Angaben beruhen auf theoretischen Überlegungen und Berechnungen oder auf Versuchs- bzw. Messergebnissen, welche in der Praxis oder bei Lieferanten erarbeitet wurden.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemässe Behandlung oder äussere Gewaltanwendung.
Gewährte Garantien (Garantieerweiterungen) beziehen sich nur auf das Material. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Garantiefällen werden nach Aufwand verrechnet.

7. Umtausch

Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur mit Einverständnis von Active Trade GmbH möglich. Die dadurch entstehenden Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Die Rückware muss in einem wiederverkäuflichen Zustand sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen.
Active Trade GmbH behält sich vor, allfällige daraus resultierende Kosten für Kontrolle, Reinigung und Wiedereinlagerung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Active Trade GmbH. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordungsgemässen Geschäftsgang berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Der Käufer muss Active Trade GmbH die Kosten zurückerstatten, die Active Trade GmbH bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche erwachsen sind.

9. Haftung

Unter dem Gesichtspunkt der Zusicherung von Eigenschaften haftet Active Trade GmbH nur, wenn Active Trade GmbH bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesagt hat.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden, es sei denn, dass Active Trade GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Für von Active Trade GmbH gelieferte Fremdprodukte haftet Active Trade GmbH grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem Vorlieferanten von Active Trade GmbH die Gewähr für ihre Produkte Active Trade GmbH gegenüber übernehmen und erfüllen.

Die Active Trade GmbH lehnt jede Gewährleistung bzw. Haftung für Fehler der von ihr vertriebenen Software sowie für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von Programmen ab.
Active Trade GmbH haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.
Die Haftung für Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Sitz der Active Trade GmbH. Es gilt schweizerisches Recht.

Remigen, 30.09.09